Umwelt- und Naturschutz
Kaum ein Luftfahrzeug ist naturverbundener als ein Heißluftballon. Wir schweben leise durch das unendliche Luftmeer über Felder und Wiesen, über Städte, Flüsse und Seen. Die Ruhe wird nur ab und an unterbrochen durch das Fauchen des Brenners.
Was so leicht und elegant aussieht, unterliegt dennoch einigen Regeln. Gemeint sind hier ausnahmsweise nicht die luftrechtlichen Bestimmungen, die natürlich für alle Luftfahrzeuge gelten. Es gibt daneben auch die Belange des Naturschutzes, die bei einer Ballonfahrt zu beachten sind. Niedergelegt sind diese Regeln im „Verhaltenscodex der Luftsportler für umwelt- und naturbewussten Luftsport“, den wir als Mitglieder des Deutschen Freiballonsport-Verbandes und des Deutschen Aero Clubs anerkennen und mittragen.
Zu diesen anerkannten Regeln gehört, dass unsere Piloten:
- nicht niedrig über Mensch oder Tier fahren,
- Rücksicht auf Haus- und Wildtiere nehmen,
- unter 500 ft. GND möglichst den Flüsterbrenner einsetzen,
- uns vergewissern, dass das ausgewählte Landegelände frei von Tieren und Hindernissen ist,
- vermeiden, auf ungemähten Wiesen und bestellten Feldern zu landen und
- Rücksicht auf schutzbedürftige Pflanzenstandorte nehmen.
Für diejenigen, die sich weitergehend zu diesem Thema informieren wollen, haben wir den Verhaltenscodex im Wortlaut zum download hinterlegt: Verhaltenscodex
Wir freuen uns besonders, dass wir seit 2011 den Heißluftballon des Verbandes deutscher Naturparke (VDN) in unserer Ballonflotte betreiben konnten und seither noch enger mit dem Thema Naturschutz verbunden sind: Naturparke-Heißluftballon